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Werbung

Wer als Gesundheitsfachperson Werbung betreiben möchte, hat sich an bestimmte Regeln zu halten. 

Bei der Werbung für die medizinische Berufstätigkeit sind die Richtlinien «Information und Werbung» der VSÄG und der FMH einzuhalten. 

Die verwendeten Berufstitel haben den Bestimmungen der MEBEKO und den diesbezüglichen Normen zu entsprechen.
 

Download

Walliser Gesundheitsgesetz (286.72 Ko)
24.02.2016



Siehe auch

Richtlinien Information und Werbung der FMH
Anerkennungen Gesundheitsberufe
Walliser Gesetzessammlung
Kleinanzeigen


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