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Mitglied werden

Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied der VSÄG werden können. 

Wie gehen Sie vor?

Das Aufnahmegesuch der VSÄG, sowie die Anträge auf Beitritt zu den kantonalen und eidgenössischen TARMED-Verträgen müssen ordnungsgemäss ausgefüllt, unterzeichnet und per Post zusammen mit einem Foto (Format Passfoto) und den Begleitdokumenten eingereicht werden.

Nachdem Ihr Dossier im Sekretariat der VSÄG abgegeben wird und sich nach der Kontrolle als vollständig erweist, wird Ihnen per E-Mail eine Bescheinigung zugestellt. Diese Bescheinigung muss an die SASIS AG weitergeleitet werden, damit Sie Ihre Zahlstellenregisternummer (ZSR) beantragen können. Diese Nummer benötigen Sie, um Ihre Leistungen über die Grundversicherung abzurechnen.

Durch Ihre Aufnahme in die VSÄG werden Sie automatisch auch Mitglied der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und des Westschweizer Ärzteverbands (SMSR) mit allen daraus verbundenen Rechten und Pflichten.

Die VSÄG setzt sich aus zwei Regionalverbänden zusammen, nämlich aus der Oberwalliser Ärztegesellschaft (OWAeG) und dem Groupement des Médecins du Valais Romand (GMVR). Die Regionalverbände kümmern sich als «verlängerter Arm» der VSÄG um die Bedürfnisse in ihrer Region und leiten die entsprechenden Anliegen an die VSÄG weiter. OWAeG und GMVR sind wichtige Ansprechpartner direkt vor Ort, weshalb wir all unseren Mitgliedern empfehlen, dem Regionalverband beizutreten.

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Die VSÄG kennt verschiedene Mitgliederkategorien:

   Ordentliche Mitglieder

Als ordentliche Mitglieder können Ärzte mit eidgenössischem oder als gleichwertig anerkanntem Diplom aufgenommen werden, die eine Berufsausübungsbewilligung für das Wallis besitzen, sowie Assistenz- und Oberärzte, die denselben Anforderungen genügen und die VSÄG als Basisorganisation wählen.
Die Mitgliedschaft von frei praktizierenden Ärzten setzt eine ärztliche Weiterbildung von mindestens 3 Jahren voraus, die nach Erhalt des eidgenössischen (oder des gleichwertig anerkannten) Diploms an einer anerkannten (oder gleichwertig anerkannten) Weiterbildungsstätte gemäss Weiterbildungsordnung der FMH absolviert wurde. Praxisassistenz wird gemäss der Weiterbildungsordnung der FMH angerechnet.

   Ausserordentliche Mitglieder

Als ausserordentliche Mitglieder können eidgenössisch diplomierte Ärzte aufgenommen werden, die ihren Beruf in einem andern Kanton ausüben und die nicht die VSÄG als Basisorganisation gewählt haben.

   Veteranen

Nach 35-jähriger Zugehörigkeit zur VSÄG, nach Vollendung des 70. Altersjahres oder nach Beendigung jeglicher ärztlicher Tätigkeit werden ordentliche Mitglieder zu Veteranen. Sie behalten ihre bisherigen Rechte als ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.

   Ehrenmitglieder

Wer sich um den Gesellschaft oder die Ärztegesellschaft im Allgemeinen oder um das Gesundheitswesen oder die medizinische Wissenschaft verdient gemacht hat, kann von der Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit.

   Assoziierte Mitglieder

Die Assistenz- und Oberärzte der Krankenanstalten im Kanton Wallis, die nicht die VSÄG als Basisorganisation wählen, können dem Verband als assoziierte Mitglieder beitreten, und zwar Schweizerbürger oder eidgenössisch diplomierte Ärzte ab Beginn ihrer Anstellung, ausländische Assistenz- und Oberärzte ohne eidgenössisches, aber mit einem gleichwertig anerkannten Diplom nach einer Tätigkeit von drei Jahren in einer Krankenanstalt des Kantons. Ausnahmsweise können auf Empfehlung des Vorstands Ärzte als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden, die einen Antrag stellen und den Kriterien der Paragrafen a, b, c, d. nicht entsprechen.



Download

Aufnahmegesuch Formular_2021 (215.04 Ko)
02.11.2021

Beispiel Lebenslauf (30.72 Ko)
02.12.2015

Statuten VSÄG (552.96 Ko)
15.05.2023

OWAeG Statuten (512 Ko)
03.11.2015

GMVR Statuten (FR) (2.15 Mo)
30.11.2015





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